18+ · Angebotsbedingungen
18+. Angebotstext, Note und Anzahl der Bewertungen stammen vom Partner und stehen hier so, wie sie geliefert wurden. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt ein finanzielles Risiko.
Start › Bedienung am kleinen Bildschirm: was sichtbar sein muss
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Der kleine Bildschirm ändert keine Vorschrift, aber er verschiebt alles, was nicht in die sichtbare Fläche passt, hinter ein Symbol oder unter den Rand. § 22a Abs. 3 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 verlangt die Pflichtangaben dort, wo der Einsatz abgegeben wird — und genau diese Stelle ist am Telefon die engste. Diese Seite sagt, was sichtbar sein muss, in welcher Reihenfolge Sie es suchen und mit welchen Mitteln des Betriebssystems Sie sich Luft verschaffen.
§ 22a Abs. 3 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 enthält mehrere Anforderungen auf engem Raum. Die Gewinnaussichten müssen zufällig sein, und alle Teilnehmenden müssen gleiche Chancen haben. Spielregeln und Gewinnplan müssen zugänglich und verständlich sein. Und die Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns sowie die durchschnittliche Auszahlungsquote je eingesetztem Euro müssen angezeigt werden, wo der Einsatz abgegeben wird.
Dieser letzte Halbsatz trägt für ein Telefon das größte Gewicht. Die Vorgabe lautet nicht, die Angaben müssten irgendwo auffindbar sein; sie müssen am Ort der Einsatzabgabe erscheinen. Auf einem breiten Bildschirm ist das eine Selbstverständlichkeit, weil neben dem Einsatzfeld Platz bleibt. Auf wenigen Zentimetern Breite muss dafür eine Entscheidung getroffen werden, und an dieser Entscheidung erkennt man eine ernsthaft gebaute Fassung.
Wir behaupten nicht, wie ein bestimmtes Angebot das löst. Üblich sind zwei Bauweisen: eine dauerhaft eingeblendete Zeile in unmittelbarer Nähe des Einsatzfeldes oder ein Symbol direkt daneben, das die Angaben ohne Umweg öffnet. Beides erfüllt den Zweck, solange die Angabe tatsächlich dort und ohne Suche erreichbar ist.
Was den Zweck nicht erfüllt, ist eine Unterbringung in einem allgemeinen Hilfebereich, der erst über das Hauptmenü, dann über eine Liste und schließlich über ein Dokument erreichbar ist. Wer das antrifft, hat einen Befund und kein Missverständnis — und sollte den Rest der Prüfung nach dem Muster aus Anbieter prüfen fortsetzen.

Eine Suche ohne Reihenfolge endet in gereiztem Scrollen. Beginnen Sie deshalb immer am Einsatzfeld und arbeiten Sie von dort nach außen. Erster Blick: steht in derselben Fläche eine Zeile mit der mittleren Quote je Euro oder mit der Wahrscheinlichkeit für den höchsten Gewinn? Zweiter Blick: liegt daneben ein Symbol, das genau diese Angaben öffnet?
Dritter Blick: öffnen Sie die Regelbeschreibung und prüfen Sie, ob dort der Gewinnplan steht — also die Aufstellung, welche Kombination welches Vielfache des Einsatzes ergibt. Diese Aufstellung ist am Telefon häufig lang und erfordert Scrollen; das ist zulässig, solange sie vollständig und lesbar ist.
Vierter Blick: drehen Sie das Gerät ins Querformat und sehen Sie dieselbe Stelle erneut an. Erstaunlich oft rücken Angaben dadurch in die sichtbare Fläche, die hochkant unter dem Rand lagen. Das ist kein Mangel der Fassung, sondern eine Eigenschaft der Darstellung — und es ist der schnellste Griff, den Sie haben.
Fünfter Blick: nutzen Sie die Vergrößerung des Betriebssystems oder die Zoomfunktion des Browsers. Wenn eine Angabe erst dadurch lesbar wird, ist sie vorhanden, aber unangenehm klein gesetzt. Fehlt sie auch dann, ist sie nicht vorhanden, und dieser Unterschied ist für eine Beschwerde wesentlich.
Der Einsatz bei einem virtuellen Automatenspiel darf nach § 22a Abs. 7 einen Euro je Spiel nicht übersteigen; die Aufsicht kann diesen Betrag ändern. Für die Bedienung heißt das: die Einsatzwahl muss nach oben begrenzt sein, und es darf keine Möglichkeit geben, darüber hinauszugehen. Eine Fassung, in der höhere Beträge wählbar sind, ist keine für Deutschland erlaubte.
Am Telefon ist das Einsatzfeld die kleinste und am häufigsten berührte Fläche der ganzen Oberfläche. Daraus entsteht ein praktisches Problem: ein Fingerbreit daneben wird aus einer Einsatzänderung ein Spielstart oder umgekehrt. Es lohnt, die Lage beider Flächen einmal bewusst anzusehen, bevor man zu spielen beginnt, und nicht erst dann, wenn etwas unbeabsichtigt passiert ist.
Ein zweiter Punkt betrifft die Anzeige des gewählten Betrags. Sie muss in jedem Moment ablesbar sein, denn andernfalls weiß niemand, auf welcher Grundlage die mittlere Quote je Euro zu lesen ist. Auch hier ist das Querformat oft die einfachste Hilfe.
Der dritte Punkt ist ein Trugschluss, der sich hartnäckig hält: dass eine Begrenzung des Einsatzes ein Nachteil des Telefons sei. Sie ist keine Eigenschaft des Geräts, sondern eine Festlegung des Gesetzgebers, und sie gilt auf jedem Bildschirm gleich. Die Übersicht dazu steht auf der Startseite.

Nach § 22a Abs. 4 beginnt ein Spiel ausschließlich auf eine ausdrückliche Handlung der spielenden Person, und ein neues Spiel darf erst nach dem Abschluss des vorigen angefordert werden; Programme, die Spiele selbsttätig aneinanderreihen, sind untersagt. In der Oberfläche fehlt deshalb etwas, das viele von früher kennen: eine Schaltfläche für eine Serie.
Was man stattdessen sieht, ist eine Abfolge aus drei Zuständen: bereit, laufend, Ergebnis. Erst nach dem dritten Zustand ist die nächste Anforderung möglich. Wer schnell tippt, trifft dabei regelmäßig auf eine Fläche, die noch nicht wieder aktiv ist — und hält das für eine Verzögerung des Geräts, obwohl es der vorgeschriebene Ablauf ist.
Hinzu kommt die Mindestdauer. Nach Abs. 6 muss ein Spiel im Mittel wenigstens fünf Sekunden dauern, und es endet mit der Anzeige des Ergebnisses. Auf dem Telefon fällt diese Taktung stärker auf, weil das Gerät in der Hand liegt und man die Wartezeit nicht mit einem Blick auf ein zweites Fenster überbrückt.
Praktischer Rat für den kleinen Schirm: nehmen Sie den Finger nach jeder Anforderung von der Fläche. Diese Gewohnheit verhindert die häufigste Fehlbedienung überhaupt, nämlich das versehentliche Auslösen des nächsten Spiels an derselben Stelle, an der zuvor das Ergebnis weggetippt wurde.
Eine Vorgabe, die am Telefon besonders spürbar ist, steht in § 22a Abs. 9: nach der bestätigten Kenntnisnahme eines Hinweises kann das Spiel erst nach fünf Minuten fortgesetzt werden. Am Schreibtisch wechselt man in dieser Zeit die Tätigkeit; in der Hand bleibt ein Gerät, auf dem sich nichts tut.
Diese Frist wird nicht in Ihrem Gerät gezählt, sondern beim Anbieter. Das Schließen der Anwendung, das Beenden des Browsers, ein Wechsel des Netzes oder ein Neustart verkürzen sie nicht. Wer es versucht, verliert Zeit und findet dieselbe Wartezeit vor, nur um einige Sekunden fortgeschritten.
Für die Bedienung ist vor allem wichtig, den Hinweis zu lesen, statt ihn als Hindernis wegzutippen. Auf kleinen Flächen liegt die Bestätigungstaste oft genau dort, wo der Finger ohnehin ruht, und das Bestätigen geschieht schneller als das Lesen. Eine bewusste Pause an dieser Stelle kostet nichts.
Wer merkt, dass diese fünf Minuten regelmäßig als Ärgernis empfunden werden, hat damit eine Beobachtung über sich selbst und nicht über die Oberfläche. Eine Selbstsperre über die Sperrdatei OASIS, geführt vom Regierungspräsidium Darmstadt, ist in diesem Fall der weiter reichende Schritt; sie wird frühestens nach drei Monaten und nur auf Antrag aufgehoben. Mehr dazu unter Verantwortungsvolles Spielen.

Vor allen Einstellungen innerhalb eines Spiels stehen die Mittel, die Ihr Gerät selbst mitbringt. Das erste ist die Drehung ins Querformat, die bei schmalen Oberflächen fast immer Breite gewinnt. Das zweite ist die Vergrößerung der Anzeige, die sich getrennt von der Schriftgröße einstellen lässt. Das dritte ist die Zoomfunktion des Browsers, falls Sie diesen Weg nutzen.
Das vierte Mittel ist die Sperre der automatischen Drehung. Sie klingt nach einer Kleinigkeit und verhindert, dass sich die Oberfläche beim Ablegen des Geräts neu aufbaut — ein Neuaufbau, der auf schmalen Darstellungen gern dazu führt, dass man die Stelle mit den Pflichtangaben erneut suchen muss.
Das fünfte Mittel ist die Einstellung zur Berührungsempfindlichkeit beziehungsweise zur Wartezeit vor einer erneuten Berührung, die viele Systeme in ihren Hilfsfunktionen anbieten. Sie ist für dieses Thema erstaunlich nützlich, weil sie unbeabsichtigte Doppelberührungen auf kleinen Flächen abfängt.
Allen fünf Punkten ist gemeinsam, dass sie außerhalb des Spiels liegen und deshalb von keinem Anbieter abgeschaltet werden können. Das macht sie zuverlässig. Einstellungen innerhalb einer Oberfläche können mit der nächsten Aktualisierung verschwinden; die Mittel des Betriebssystems bleiben, und sie wirken auf jeder Seite und in jeder Anwendung gleich. Wer sie einmal eingerichtet hat, muss sich um sie nicht mehr kümmern.
Diese Unterscheidung lohnt sich, weil sie viele unnötige Beschwerden verhindert und die nötigen zuspitzt. Ein Darstellungsproblem liegt vor, wenn eine Angabe vorhanden, aber schwer zu sehen ist: zu klein, abgeschnitten, hinter einem Rand, nur im Querformat vollständig. Ein Verstoß liegt vor, wenn die Angabe fehlt oder nur über mehrere Ebenen erreichbar ist.
Der Unterschied ist prüfbar, und zwar mit den Mitteln aus dem vorigen Abschnitt. Erst Querformat, dann Vergrößerung, dann derselbe Vorgang über den anderen Zugangsweg. Wenn die Angabe auf keinem dieser Wege in Reichweite des Einsatzfeldes erscheint, ist das Ergebnis belastbar.
Ein zweiter Punkt gehört dazu: der Stand der Fassung. Eine installierte Anwendung zeigt die Fassung, die zuletzt aktualisiert wurde, während eine Browserseite stets die bereitgestellte lädt. Wer etwas vermisst, prüft deshalb zuerst den Stand, wie unter Browser oder App beschrieben.
Bleibt der Befund bestehen, gehört er festgehalten: Datum, Uhrzeit, Spiel, Zugangsweg, was gesucht und was gefunden wurde. Eine Rückfrage mit diesen fünf Angaben wird beantwortet; eine Rückfrage mit dem Satz, man finde nichts, erhält eine Textvorlage.
Diese Liste ist der kurze Ertrag der ganzen Seite, und sie lässt sich in wenigen Minuten abarbeiten. Erstens: eine nach oben begrenzte Einsatzwahl, die über einen Euro je Spiel nicht hinausgeht. Zweitens: ein Ablauf, bei dem jedes Spiel einzeln angefordert wird und keine Schaltfläche für Serien existiert.
Drittens: ein erkennbarer Abschluss, der mit der Anzeige des Ergebnisses eintritt und nicht vorher. Viertens: Spielregeln und Gewinnplan, zugänglich und lesbar, ohne mehrere Menüebenen. Fünftens: die Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns und die durchschnittliche Auszahlungsquote je eingesetztem Euro in Reichweite des Einsatzfeldes.
Sechstens: das Fehlen einer Jackpotanzeige. Nach § 22a Abs. 8 dürfen Einsätze oder Gewinne nicht für künftige Spiele angespart werden, und der Gewinn ist ein vorab bekanntes Vielfaches des Einsatzes. Eine mitlaufende Summe, die über mehrere Spiele wächst, gehört in einer erlaubten Fassung nicht in die Oberfläche.
Fehlen von diesen sechs Punkten mehrere, ist die Fassung nicht das Problem, sondern der Anbieter. Dann steht die Prüfung des Firmennamens im Verzeichnis der in Deutschland erlaubten Anbieter an, und zwar vor jeder weiteren Beschäftigung mit der Bedienung. Teilnahme ist Personen ab achtzehn Jahren vorbehalten, Glücksspiel kann abhängig machen, und die kostenfreie Beratung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erreichen Sie unter 0800 1 37 27 00.
| Angabe | Vorgabe | Wo am Telefon zu suchen |
|---|---|---|
| Zufälligkeit der Gewinnaussichten | muss gegeben sein | Regelbeschreibung des Spiels |
| Gleiche Chancen für alle Teilnehmenden | muss gegeben sein | Regelbeschreibung des Spiels |
| Spielregeln | zugänglich und verständlich | Symbol in Reichweite des Einsatzfeldes |
| Gewinnplan | zugänglich und verständlich | eigener Punkt neben den Regeln |
| Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns | Anzeige am Ort der Einsatzabgabe | Einblendung am Einsatzfeld |
| Durchschnittliche Auszahlungsquote je Euro | Anzeige am Ort der Einsatzabgabe | Einblendung am Einsatzfeld |
| Höchsteinsatz je Spiel | ein Euro, § 22a Abs. 7 | Einsatzwahl, nach oben begrenzt |
| Ende des Spiels | Anzeige des Ergebnisses, Abs. 6 | Ergebnisfeld nach dem Spiel |
22BET+250 % auf die EinzahlungJetzt spielenVon der Redaktion angesehen · Stand 29.10.2026. Rechtliche Angaben folgen dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 und den Veröffentlichungen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Angaben zu Angeboten einzelner Betreiber geben deren eigene Darstellung wieder.
Zwei Werte: wie wahrscheinlich der höchste Gewinn ist und welche mittlere Quote auf einen eingesetzten Euro entfällt. Beides ordnet § 22a Abs. 3 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 an; Spielregeln und Gewinnplan müssen außerdem zugänglich und verständlich sein.
Entscheidend ist die Reichweite. Ein Symbol unmittelbar am Einsatzfeld, das die Angaben ohne Umweg öffnet, erfüllt den Zweck; eine Unterbringung mehrere Menüebenen tiefer im allgemeinen Hilfebereich erfüllt ihn nicht.
Weil schmale Darstellungen alles umordnen, was nicht in die Breite passt. Das Drehen des Geräts ist deshalb der erste Griff, bevor man eine Angabe als fehlend bewertet.
Höchstens auf einen Euro je Spiel, denn § 22a Abs. 7 begrenzt den Einsatz bei virtuellen Automatenspielen; die Aufsicht darf diesen Betrag ändern. Lässt eine Fassung mehr zu, ist sie für Deutschland nicht erlaubt.
Weil ein neues Spiel erst nach dem Abschluss des vorigen angefordert werden darf und ein Spiel im Mittel wenigstens fünf Sekunden dauert. Was wie eine Verzögerung des Geräts wirkt, ist der vorgeschriebene Ablauf.
Nein. Selbsttätige Spielfolgen sind nach § 22a Abs. 4 untersagt, und jedes Spiel beginnt nur auf eine ausdrückliche Handlung hin. Eine Schaltfläche, die Spiele ohne weiteres Zutun fortsetzt, darf es nicht geben.
Nein. Die fünf Minuten aus § 22a Abs. 9 werden beim Anbieter gezählt, nicht im Gerät. Ein Neustart, ein Netzwechsel oder das Schließen der Anwendung ändern daran nichts.
Nehmen Sie nach jeder Anforderung den Finger von der Fläche und schalten Sie in den Hilfsfunktionen Ihres Systems eine Wartezeit vor einer erneuten Berührung ein. Das fängt die häufigste Fehlbedienung auf kleinen Flächen ab.
An der Gegenprobe: erst Querformat, dann Vergrößerung, dann derselbe Vorgang über den anderen Zugangsweg und mit aktualisierter Fassung. Erscheint die Angabe auf keinem dieser Wege, ist der Befund belastbar.
In einer erlaubten Fassung nicht. § 22a Abs. 8 verbietet das Ansparen von Einsätzen oder Gewinnen für künftige Spiele; der Gewinn ist ein vorab bekanntes Vielfaches des Einsatzes.
Oft ja, allerdings ist die Anzeigegröße dafür meist die bessere Einstellung, weil sie die ganze Darstellung vergrößert und nicht nur den Text. Beides liegt in den Hilfsfunktionen Ihres Betriebssystems.
Angesehen am 29.10.2026 · 18+ · Verantwortungsvolles Spielen