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App-Berechtigungen: was zum Spiel gehört und was nicht

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Eine Freigabe am Telefon ist in einer Sekunde erteilt und bleibt danach jahrelang bestehen. Keine dieser Freigaben hat mit der Erlaubnis eines Anbieters zu tun, und nur ein kleiner Teil von ihnen hat überhaupt mit dem Spiel zu tun. Diese Seite ordnet die Abfragen nach ihrem Zweck, benennt die Stelle, an der Ihr Betriebssystem die erteilten Zugriffe auflistet, und zeigt, wie sich jede einzelne wieder schließen lässt.

Was eine Berechtigung überhaupt ist

Eine Berechtigung ist die Erlaubnis Ihres Betriebssystems, dass ein bestimmtes Programm auf einen bestimmten Teil des Geräts zugreifen darf. Das Programm fragt, das System legt die Frage Ihnen vor, und Ihre Antwort wird vermerkt. Ohne diesen Vermerk bleibt der Zugriff verschlossen, auch wenn das Programm ihn im Quelltext anfordert.

Wichtig ist die Reihenfolge, weil sie oft falsch erinnert wird. Nicht die Anwendung entscheidet, was sie darf, sondern das System auf Grundlage Ihrer Antwort. Deshalb kann jede Antwort später geändert werden, und deshalb darf eine Anwendung die Nutzung nicht von Zugriffen abhängig machen, die für ihren Zweck nicht nötig sind.

Zweitens ist eine Berechtigung keine einmalige Sache. Sie wirkt fort, bis Sie sie zurücknehmen — unabhängig davon, wie lange die Anwendung ungenutzt bleibt. Manche Systeme setzen ungenutzte Freigaben nach längerer Zeit selbst zurück; verlassen sollte man sich darauf nicht.

Drittens, und das ist der Kern dieser Seite: eine Berechtigung sagt nichts über Recht und Erlaubnis aus. Eine Anwendung mit sparsamen Abfragen kann von einem Unternehmen ohne deutsche Erlaubnis stammen, und eine Anwendung mit vielen Abfragen von einem erlaubten. Der Nachweis läuft über den Firmennamen, wie unter Anbieter prüfen beschrieben.

Wo die verbindliche Liste steht

App-Berechtigungen – Liste der erteilten Zugriffe einer Anwendung in den Systemeinstellungen
Die verbindliche Liste steht im Betriebssystem, nicht in der Beschreibung der Anwendung.

Es gibt genau eine Quelle, die für Ihr Gerät gilt: die Übersicht der Zugriffe in den Systemeinstellungen. Dort ist je Anwendung aufgeführt, was erteilt und was verweigert ist, und viele Systeme zeigen zusätzlich, wann ein Zugriff zuletzt stattgefunden hat. Diese Übersicht gewinnt gegen jede Beschreibung, die eine Anwendung von sich selbst gibt.

Die zweite Stelle gilt für den Weg über den Browser. Dort führt der Browser eine eigene Liste je Adresse, in der Mitteilungen, Standort und weitere Zugriffe vermerkt sind. Wer nur die Systemeinstellungen ansieht, übersieht diese Liste regelmäßig — und wundert sich dann über Hinweise, die von einer Seite stammen und nicht von einem Programm.

Beide Listen sind in wenigen Schritten erreichbar, und beide sollten Sie einmal in Ruhe gelesen haben. Nicht, weil dort etwas Schlimmes zu erwarten wäre, sondern weil die Erinnerung an erteilte Zustimmungen erfahrungsgemäß schlecht ist. Ein kurzer Durchgang bringt verlässlich Einträge zum Vorschein, an die sich niemand erinnert.

Was Sie in diesen Listen nicht finden, ist eine Begründung. Warum ein Zugriff verlangt wurde, steht dort nicht; dafür müssten Sie die Angaben des Anbieters lesen. Der Vergleich zwischen beiden — verlangt und begründet — ist die eigentliche Prüfung, und sie dauert keine zehn Minuten.

Die Abfragen, die zur Sache gehören können

Der Netzzugang ist der einzige wirklich zwingende Punkt. Ohne Verbindung kommt keine Spielfassung an, und das Ergebnis eines Spiels entsteht ohnehin nicht im Gerät, sondern beim Anbieter. Diese Abfrage wird auf vielen Systemen nicht einmal einzeln gestellt, weil sie als Grundvoraussetzung behandelt wird.

Der Standort kann einen sachlichen Grund haben, und zwar einen rechtlichen. § 22a des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ist für virtuelle Automatenspiele geschrieben; Online-Casinospiele wie live geführte Tische werden von den Ländern selbst erlaubt. Hängt die Erreichbarkeit eines Angebots also am Bundesland, ist eine Ortsbestimmung ein denkbares Mittel. Ob ein Anbieter sie so einsetzt, steht in seinen Angaben und nicht in der Abfrage.

Mitteilungen sind der Grenzfall. Sie gehören nicht zum Spielablauf, können aber für Hinweise zum Konto genutzt werden. Da sich Werbung und Hinweis in derselben Leitung bewegen, lohnt eine getrennte Betrachtung, die unter Benachrichtigungen steht.

Ein Zugriff auf Dateien hat allenfalls den Zweck, Belege abzulegen. Verweigern Sie ihn, lassen sich solche Unterlagen in der Regel immer noch ansehen, nur nicht speichern. Das ist ein überschaubarer Verlust und in vielen Fällen die sparsamere Wahl.

Die Abfragen, die mit dem Spiel nichts zu tun haben

App-Berechtigungen – Abfrage eines Zugriffs beim ersten Start einer Spielanwendung
Die Abfrage erscheint dort, wo man sie am wenigsten liest: zwischen Anmeldung und erstem Spiel.

Für das Drehen einer Walze, das Anfordern eines Spiels und die Anzeige eines Ergebnisses braucht niemand Ihre Kamera. Dasselbe gilt für das Mikrofon: ein virtuelles Automatenspiel wird nicht gesprochen bedient, und die Regeln nach § 22a sehen keine Eingabe vor, die Ton benötigt. Beide Abfragen können Sie ablehnen, ohne dass sich am Spiel etwas ändert.

Noch deutlicher ist der Fall bei Kontakten und Kalender. Es existiert kein Bestandteil eines Spiels, der auf Namen aus Ihrem Adressbuch oder auf Termine zugreifen müsste. Wird so etwas verlangt, steht die Begründung in den Angaben des Anbieters — und wenn sie dort nicht steht, ist die Ablehnung die naheliegende Antwort.

Ein häufig übersehener Punkt ist die Tätigkeit im Hintergrund. Sie betrifft nicht einen Sinn des Geräts, sondern die Erlaubnis, auch ungeöffnet Daten zu übertragen. Das Verbot selbsttätiger Spielfolgen aus § 22a Abs. 4 bleibt davon unberührt: ein Spiel beginnt ausschließlich auf Ihre ausdrückliche Handlung, und keine Hintergrundtätigkeit kann daran etwas ändern.

Was Hintergrundtätigkeit dagegen sehr wohl ändert, sind Volumen und Akkuladung. Wer an beidem sparen will, schaltet sie zuerst ab; die Wirkung ist größer als die meisten Einstellungen innerhalb der Anwendung. Die Zusammenhänge dazu stehen unter Akku und Leistung.

Warum eine Freigabe mehr ist als ein Tippen

Der Grund, warum diese Seite überhaupt nötig ist, liegt im Moment der Abfrage. Sie erscheint, während Sie etwas anderes vorhaben: nach der Anmeldung, vor dem ersten Spiel, mitten in einem Vorgang, den Sie abschließen wollen. In dieser Lage wird bestätigt, was den Vorgang fortsetzt, und nicht, was geprüft wurde.

Hinzu kommt die Formulierung. Abfragen sind häufig so gefasst, dass eine Ablehnung nach einem Verzicht klingt, obwohl sie keiner ist. Eine Ablehnung des Mikrofonzugriffs nimmt Ihnen kein Spiel; eine Ablehnung von Mitteilungen nimmt Ihnen keine Pflichtangabe. Die Frage ist in beiden Fällen nicht, was man verliert, sondern was man gewinnt.

Hilfreich ist eine schlichte Regel: im Zweifel ablehnen und nur dann nachträglich erteilen, wenn etwas tatsächlich nicht geht. Dieser Weg funktioniert, weil jede Freigabe nachträglich erteilbar ist, und er dreht die Beweislast in die richtige Richtung. Erteilt wird, was sich als nötig erweist, und nicht, was sich als möglich erweist.

Gegen diese Regel wird gelegentlich eingewandt, man müsse dann mehrfach nachbessern. Das ist richtig und kostet wenige Minuten. Verglichen mit dem Aufwand, eine erteilte Freigabe später zu bemerken, ist das ein günstiger Tausch.

Prüfen statt vermuten: der Vergleich in zwei Spalten

App-Berechtigungen – nachträgliches Zurücknehmen einer erteilten Freigabe am Telefon
Jede Freigabe ist nachträglich widerrufbar; die Anwendung muss damit umgehen können.

Eine Prüfung ohne Vermutung besteht aus zwei Spalten. In die linke Spalte kommt, was das System als erteilt oder verlangt ausweist. In die rechte Spalte kommt, was der Anbieter in seinen Angaben dazu schreibt. Was links steht und rechts keine Begründung hat, ist der Teil, den Sie zuerst schließen.

Diese Vorgehensweise hat einen angenehmen Nebeneffekt: sie macht unabhängig von fremden Empfehlungen. Welche Zugriffe eine bestimmte Anwendung verlangt, wissen wir nicht und behaupten es nicht; Ihr Gerät weiß es und zeigt es an. Jede Liste, die Ihnen jemand ohne Blick auf Ihr Gerät vorlegt, ist eine Vermutung.

Praktisch brauchen Sie dafür drei Dinge: die Zugriffsliste in den Systemeinstellungen, die Seiteneinstellungen des Browsers, falls Sie diesen Weg nutzen, und die Angaben des Anbieters. Alle drei sind in wenigen Schritten erreichbar, und alle drei lassen sich an einem Abend durchgehen.

Was Berechtigungen über die Erlaubnis nicht aussagen

Dieser Abschnitt steht hier, weil der Trugschluss verbreitet ist. Eine sparsame Anwendung wirkt vertrauenswürdig, und eine fordernde wirkt verdächtig. Für die Frage, ob ein Unternehmen in Deutschland Glücksspiel anbieten darf, ist beides ohne Bedeutung. Diese Frage entscheidet sich an einer anderen Stelle und mit anderen Mitteln.

Der Nachweis läuft über drei Punkte. Erstens das Impressum mit dem Firmennamen, der im Verzeichnis der in Deutschland erlaubten Anbieter zu suchen ist — nach der Firma, nicht nach der Marke. Zweitens die Anbindung des Kontos an das länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem, das die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle an der Saale führt und das technisch von Dataport umgesetzt wird. Drittens die Merkmale der Spielfassung selbst.

Findet sich der Firmenname dort nicht, ändert keine Einstellung am Telefon etwas an der Lage. Strafbar ist nach § 285 StGB bereits das Mitspielen bei einem unerlaubten Angebot. Zivilgerichte haben Spielern wiederholt Verluste zugesprochen, weil der Vertrag mit einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis nichtig sein kann; einheitlich ist diese Rechtsprechung nicht, und einzelne Fragen liegen beim Bundesgerichtshof.

Umgekehrt gilt: auch bei einem erlaubten Anbieter bleiben die Zugriffe Ihre Entscheidung. Eine Erlaubnis verpflichtet Sie zu keiner Freigabe, und die Vorgaben des § 22a lassen sich ohne Kamera, Mikrofon, Kontakte und Kalender vollständig erfüllen.

Häufige Fehler beim Umgang mit Freigaben

Der erste Fehler ist die Sammelzustimmung beim ersten Start. Wer alles bestätigt, um loszukommen, hat anschließend keine Vorstellung davon, was erteilt wurde, und findet es nur über die Systemliste heraus. Dieser Fehler ist leicht zu heilen, wird aber selten bemerkt, weil nichts darauf hinweist.

Der zweite Fehler ist die Annahme, das Entfernen einer Anwendung räume alles ab. Das trifft für die Zugriffe der Anwendung zu, nicht aber für Zustimmungen, die Sie im Browser derselben Adresse gegeben haben. Wer eine Anwendung entfernt und danach weiterhin Hinweise erhält, sucht meist an der falschen Stelle.

Der dritte Fehler ist der Verzicht auf die Gegenprobe. Freigaben zu schließen ist sinnvoll; eine Woche später zu prüfen, ob dadurch etwas tatsächlich nicht mehr funktioniert, gehört dazu. Ohne diese Gegenprobe bleibt die Unsicherheit, und aus Unsicherheit wird beim nächsten Hinweis wieder eine Sammelzustimmung.

Der vierte Fehler betrifft geteilte Geräte. Wer ein Telefon oder Tablet mit anderen nutzt, erteilt Freigaben nicht nur für sich, und ein Symbol auf dem Startbildschirm ist für alle sichtbar. Diese Angebote richten sich ausschließlich an Personen ab achtzehn Jahren, und Glücksspiel kann abhängig machen; die kostenfreie Beratung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erreichen Sie unter 0800 1 37 27 00. Mehr dazu unter Verantwortungsvolles Spielen und unter Tablet und Zweitgerät.

Vorgehen in fünf Schritten

Erster Schritt: öffnen Sie die Zugriffsliste der Anwendung in den Systemeinstellungen und lesen Sie sie vollständig. Notieren Sie jeden Eintrag, der erteilt ist, ohne dass Sie sich daran erinnern. Dieser Teil der Arbeit dauert zwei Minuten und bringt in der Regel das meiste Ergebnis.

Zweiter Schritt: schließen Sie alles, was keinen erkennbaren Bezug zum Spiel hat, und beginnen Sie dabei mit Kamera, Mikrofon, Kontakten und Kalender. Dritter Schritt: schalten Sie die Tätigkeit im Hintergrund ab, wenn Sie Volumen oder Akkuladung schonen wollen. Vierter Schritt: prüfen Sie dieselbe Adresse in den Seiteneinstellungen Ihres Browsers.

Fünfter Schritt, der eigentlich der erste sein sollte: prüfen Sie, mit welchem Unternehmen Sie es zu tun haben, bevor Sie überhaupt eine Freigabe erwägen. Steht die Firma aus dem Impressum nicht im Verzeichnis der erlaubten Anbieter, erübrigen sich die vier Schritte davor, weil dann nicht die Zugriffe das Problem sind.

Diese Reihenfolge wirkt umgedreht und ist es auch, mit Absicht. Die vier technischen Schritte sind schnell erledigt und bringen sofort Wirkung; der fünfte ist der wichtigere und wird genau deshalb aufgeschoben. Wer ihn nach vorn zieht, spart sich im günstigsten Fall alles andere. Die Darstellungsfragen am kleinen Gerät behandelt ergänzend Bedienung am kleinen Bildschirm.

Häufige Abfragen einer Spielanwendung, geordnet nach dem Bezug zum Spiel
AbfrageBezug zum SpielFolge einer Ablehnung
Netzzugangzwingend, sonst kein SpielAnwendung bleibt ohne Inhalt
Mitteilungenkein Bezug zum Spielablaufkeine Hinweise auf dem Sperrbildschirm
Standortmöglich, wenn die Erlaubnis am Land hängtHinweis des Anbieters, je nach Angebot
Kamerafür den Spielablauf nicht erforderlichkeine Auswirkung auf das Spiel
Mikrofonfür den Spielablauf nicht erforderlichkeine Auswirkung auf das Spiel
Kontaktekein Bezugkeine Auswirkung auf das Spiel
Kalenderkein Bezugkeine Auswirkung auf das Spiel
Dateien und Speicherallenfalls zum Ablegen von BelegenBelege nur anzeigen, nicht speichern
Aktivität im Hintergrundkein Bezug zum laufenden SpielAnwendung lädt nur im Vordergrund nach
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Von der Redaktion angesehen · Stand 29.10.2026. Rechtliche Angaben folgen dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 und den Veröffentlichungen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Angaben zu Angeboten einzelner Betreiber geben deren eigene Darstellung wieder.

Fragen zur Bedienung

Welche Freigabe braucht eine Spielanwendung zwingend?

Nur den Netzzugang, denn ohne Verbindung kommt keine Spielfassung an und kein Ergebnis zurück. Alle weiteren Abfragen sind je nach Angebot möglich, aber für den Ablauf eines Spiels nicht erforderlich.

Brauche ich für das Spiel die Kamera oder das Mikrofon?

Für den Spielablauf nicht. Ein virtuelles Automatenspiel wird durch Tippen angefordert und mit der Anzeige des Ergebnisses beendet; Ton und Bild Ihres Geräts spielen dabei keine Rolle.

Warum fragt eine Anwendung nach meinem Standort?

Ein sachlicher Grund ist möglich, weil die Erlaubnis für Online-Casinospiele bei den Ländern liegt und die Erreichbarkeit daher vom Bundesland abhängen kann. Ob ein Anbieter es so handhabt, muss in seinen eigenen Angaben stehen.

Kann ich eine erteilte Freigabe später zurücknehmen?

Ja, jede einzelne, und zwar in den Systemeinstellungen beim jeweiligen Programm. Die Anwendung muss damit umgehen können; sie darf die Nutzung nicht von Zugriffen abhängig machen, die ihr Zweck nicht erfordert.

Sagt eine kurze Liste von Zugriffen etwas über die Seriosität?

Nein. Sparsame Abfragen sind angenehm, beweisen aber nichts über eine glücksspielrechtliche Erlaubnis in Deutschland. Dafür bleibt der Abgleich des Firmennamens aus dem Impressum mit dem Verzeichnis der erlaubten Anbieter maßgeblich.

Kann eine Anwendung im Hintergrund ein Spiel starten?

Nein. Nach § 22a Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 beginnt ein Spiel nur auf eine ausdrückliche Handlung hin, und selbsttätige Spielfolgen sind untersagt. Hintergrundtätigkeit betrifft lediglich das Nachladen von Daten.

Warum erhalte ich Hinweise, obwohl ich die Anwendung entfernt habe?

Weil eine Zustimmung im Browser für dieselbe Adresse bestehen bleibt. Diese Zustimmungen verwaltet der Browser in seinen Seiteneinstellungen, und sie werden beim Entfernen eines Programms nicht berührt.

Was passiert, wenn ich den Zugriff auf Dateien ablehne?

In der Regel lassen sich Unterlagen weiterhin ansehen, nur nicht auf dem Gerät ablegen. Das ist ein geringer Verlust, der sich bei Bedarf jederzeit durch eine nachträgliche Freigabe beheben lässt.

Setzt mein Gerät ungenutzte Freigaben selbst zurück?

Manche Systeme tun das nach längerer Nichtnutzung, andere nicht. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht, sondern die Liste gelegentlich selbst durchgehen; sie ist die einzige verbindliche Quelle für Ihr Gerät.

In welcher Reihenfolge sollte ich vorgehen?

Zuerst klären, welches Unternehmen hinter dem Angebot steht, danach die Zugriffsliste durchsehen und schließen, was keine Begründung hat. Eine Woche später prüfen, ob etwas tatsächlich fehlt, und nur dann nachträglich freigeben.

Angesehen am 29.10.2026 · 18+ · Verantwortungsvolles Spielen