Partnerwerbung. Nur für Volljährige. Der genannte Satz ist eine Werbeaussage des Betreibers vom 28.10.2026 und keine Zusage dieser Redaktion. Bonusbedingungen, Höchsteinsatz während des Umsatzes und Auszahlungsgrenzen sind beim Anbieter nachzulesen. Im Verzeichnis der in Deutschland erlaubten Anbieter ist das Angebot nicht geführt. Glücksspiel kann abhängig machen.
Wer vom Telefon aus spielt, spielt unter denselben Vorschriften wie vor einem großen Bildschirm. Das Eingabegerät steht in keinem Paragraphen. Was sich mit dem Telefon wirklich verschiebt, sind Fläche, Eingabe, Funkverbindung und Stromverbrauch — und genau davon handelt diese Seite. Sie ordnet, welche Regel aus dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 unabhängig vom Gerät gilt, welche Pflichtangabe auch auf wenigen Zentimetern Breite sichtbar sein muss und an welchen Stellen die Technik des Telefons eigene Fragen aufwirft, die mit Recht nichts zu tun haben.
Das Gerät steht in keinem Paragraphen
Für viele Leserinnen und Leser ist das Telefon längst nicht mehr die Notlösung, sondern der Normalfall. Daraus entsteht eine naheliegende Frage: Gilt am Telefon etwas anderes? Die kurze Antwort lautet nein. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 beschreibt Spiele und Pflichten von Anbietern, nicht Bildschirmdiagonalen. Keine seiner Vorgaben knüpft daran an, womit Sie sie auslösen.
Daraus folgt ein ganzer Satz von Festlegungen, die Sie unverändert vorfinden. Der Einsatz bei einem virtuellen Automatenspiel darf einen Euro je Spiel nicht übersteigen; so steht es in § 22a Abs. 7, und die Aufsicht darf diesen Betrag ändern. Ein Spiel muss im Mittel wenigstens fünf Sekunden dauern und endet mit der Anzeige des Ergebnisses — § 22a Abs. 6. Programme, die Spiele selbsttätig aneinanderreihen, sind nach Abs. 4 untersagt. Mehrere solche Spiele gleichzeitig zu betreiben schließt Abs. 10 aus, und zwar nicht als Bitte, sondern als technische Pflicht des Anbieters.
Was sich mit dem Telefon tatsächlich verschiebt, liegt eine Ebene tiefer. Die Fläche ist kleiner, die Eingabe erfolgt mit dem Finger statt mit einem Zeiger, die Verbindung läuft über Funk und kann abreißen, und die Energie kommt aus einem Akku, der sich leert. Das sind vier handfeste Unterschiede — nur eben keine rechtlichen.
Diese Trennung ist der Aufbau der ganzen Seitensammlung. Alles, was mit Vorschriften zu tun hat, wird hier auf das Gesetz zurückgeführt und nicht auf Erfahrung. Alles, was mit Technik zu tun hat, wird als Technik behandelt: nachprüfbar am eigenen Gerät, ohne Zahlen, die niemand belegen kann. Den Einstieg in die Gerätefrage liefert Browser oder App, den Einstieg in die Prüffrage Anbieter prüfen.
Noch ein Wort zur Zuständigkeit, weil sie oft verwechselt wird. Die Aufsicht über Online-Automatenspiele und Sportwetten führt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder; über Online-Casinospiele entscheiden die Länder selbst. Keine dieser Stellen befasst sich mit Telefonen, Bildschirmgrößen oder Anwendungen. Wer also eine Frage zur Bedienung hat, hat eine Frage an den Anbieter, und wer eine Frage zur Erlaubnis hat, hat eine Frage an das Verzeichnis der erlaubten Anbieter.
Zwei Wege auf dasselbe Konto
Dieselbe Fassung, weniger Fläche: die Pflichtangaben müssen trotzdem dort stehen, wo der Einsatz abgegeben wird.
Technisch gibt es genau zwei Arten, mit einem Telefon an ein Spielangebot zu kommen. Entweder Sie rufen eine Adresse im Browser auf, oder Sie installieren eine Anwendung, die Sie danach vom Startbildschirm aus öffnen. Beides führt auf denselben Vertrag mit demselben Anbieter, und beides unterliegt denselben Vorschriften.
Der Unterschied liegt in dem, was auf dem Gerät zurückbleibt. Eine Seite im Browser hinterlässt Zwischenspeicher und Einstellungen; sie wird bei jedem Aufruf in der Fassung geladen, die der Anbieter gerade bereitstellt. Eine installierte Anwendung bringt Teile ihrer Darstellung mit und bleibt in der Fassung, die Sie zuletzt aktualisiert haben. Wer Wochen nicht aktualisiert, bedient unter Umständen eine ältere Oberfläche.
Der zweite Unterschied betrifft Rechte am Gerät. Eine Anwendung kann nach Zugriffen fragen, die eine Seite im Browser gar nicht erst erhält, und sie kann Mitteilungen auf den Sperrbildschirm legen. Ob das Vorteil oder Nachteil ist, hängt von Ihren Gewohnheiten ab; prüfbar ist es in beiden Fällen. Welche Zugriffe zur Sache gehören und welche nicht, sortiert App-Berechtigungen.
Was keiner der beiden Wege ändert, ist die Fassung des Spiels. Nach § 22a Abs. 1 braucht jedes einzelne virtuelle Automatenspiel eine eigene Erlaubnis; ein Spiel ohne diese Erlaubnis ist unerlaubtes Glücksspiel, unabhängig davon, durch welches Fenster Sie es betrachten. Eine Anwendung macht aus einer nicht erlaubten Fassung keine erlaubte, und ein Browser macht aus einer erlaubten Fassung keine zweifelhafte.
Wenige Zentimeter Breite und eine Pflicht zur Anzeige
Die interessanteste Stelle des Gesetzes für ein kleines Gerät ist § 22a Abs. 3. Dort steht, dass die Gewinnaussichten zufällig sein müssen und alle Teilnehmenden gleiche Chancen haben; dass Spielregeln und Gewinnplan zugänglich und verständlich sein müssen; und dass die Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns sowie die durchschnittliche Auszahlungsquote je eingesetztem Euro dort angezeigt werden, wo der Einsatz abgegeben wird.
Der letzte Halbsatz ist der entscheidende. Nicht irgendwo in einem Hilfebereich, nicht in einem Dokument, das man sich herunterlädt, sondern am Ort der Einsatzabgabe. Auf einem großen Bildschirm ist das leicht zu erfüllen, weil daneben Platz ist. Auf einem Telefon rutscht alles, was nicht in die sichtbare Fläche passt, in ein Menü, hinter ein Symbol oder unter den Rand.
Praktisch heißt das: Sie müssen wissen, wonach Sie suchen. Gesucht wird die Regelbeschreibung, der Gewinnplan, die Wahrscheinlichkeit für den höchsten Gewinn und die mittlere Quote je Euro. Findet sich davon nichts in der Nähe des Einsatzfeldes und auch nicht hinter einem Symbol in unmittelbarer Reichweite, ist das ein Befund, den man festhalten sollte.
Umgekehrt gilt: eine kleine Anzeige ist kein Mangel, solange sie vorhanden und lesbar ist. Das Betriebssystem bietet Mittel zur Vergrößerung, und das Querformat schafft zusätzliche Breite. Wie man diese Mittel einsetzt und in welcher Reihenfolge man die Pflichtangaben abgeht, steht ausführlich unter Bedienung am kleinen Bildschirm.
Reines Rechenbeispiel aus § 22a Abs. 6 GlüStV 2021: dauert ein Spiel im Mittel wenigstens fünf Sekunden, ergibt sich daraus eine obere Schranke für die Zahl der Spiele in einem Zeitraum. Kein Anbieter und kein Spiel ist gemeint.
Der Takt: fünf Sekunden, ein Euro, eine Anforderung
Zwei Wege auf dasselbe Konto: die Seite im Browser und die Anwendung auf dem Gerät.
Drei Vorgaben bestimmen gemeinsam, wie schnell ein Abend verlaufen kann. Erstens die Mindestdauer: ein Spiel dauert im Mittel wenigstens fünf Sekunden. Zweitens der Abschluss: das Spiel endet mit der Anzeige des Ergebnisses, nicht mit dem Druck auf eine Taste. Drittens die Anforderung: ein neues Spiel wird erst verlangt, wenn das vorige beendet ist, und nur durch eine ausdrückliche Handlung der spielenden Person.
Das Säulenbild auf dieser Seite rechnet diese Taktung einmal durch. Es ist ein reines Rechenbeispiel aus dem Gesetzestext und bezieht sich auf kein Angebot: bei fünf Sekunden Mindestdauer ergibt sich eine obere Schranke von zwölf Spielen in der Minute, und von dort aus lässt sich jeder längere Zeitraum hochrechnen. Mehr geht nicht, weniger ist jederzeit möglich.
Zusammen mit der Einsatzgrenze von einem Euro je Spiel wird daraus eine zweite Schranke, die viele überrascht. Das Tempo ist begrenzt, der Einsatz je Spiel ist begrenzt, und beides zusammen begrenzt, wie viel in einem bestimmten Zeitraum überhaupt bewegt werden kann. Wer eine Darstellung sieht, in der sich das nicht wiederfindet, sieht keine für Deutschland erlaubte Fassung.
Hinzu kommt eine Pause, die auf dem Telefon besonders auffällt. Bestätigt man den Hinweis auf das Risiko, geht es nach § 22a Abs. 9 erst nach fünf Minuten weiter. Am Schreibtisch wechselt man in dieser Zeit das Fenster; in der Hand bleibt ein Gerät, auf dem nichts passiert. Dass sich diese Pause durch das Schließen der Anwendung nicht abkürzen lässt, gehört zu den Punkten, die man einmal gelesen haben sollte.
Kein Autoplay, kein paralleles Spiel — am Telefon ein Unterschied
Zwei Verbote aus § 22a wirken sich am Telefon anders aus als auf einem großen Gerät, obwohl sie wörtlich dasselbe sagen. Das erste ist das Verbot selbsttätiger Spielfolgen aus Abs. 4: ein Spiel beginnt ausschließlich auf eine ausdrückliche Handlung hin. Eine Schaltfläche, die eine Serie von Spielen startet und sie ohne weiteres Zutun fortsetzt, darf es in einer erlaubten Fassung nicht geben.
Am Telefon bedeutet das viele einzelne Berührungen derselben kleinen Fläche. Genau dort entstehen Fehlbedienungen: der Finger bleibt an der Stelle liegen, an der zuvor das Ergebnis bestätigt wurde, und löst das nächste Spiel aus. Das ist kein Autoplay, sondern eine Folge der Flächengröße — und ein guter Grund, sich die Lage der Schaltflächen bewusst anzusehen.
Das zweite Verbot steht in Abs. 10: mehrere virtuelle Automatenspiele gleichzeitig sind ausgeschlossen, der Anbieter muss das technisch verhindern, und es darf nicht mehr als ein Spiel gleichzeitig dargestellt werden. Auf einem Telefon ist Letzteres beinahe von selbst erfüllt, weil ohnehin nur ein Fenster im Vordergrund steht. Die Versuchung verlagert sich dafür auf ein zweites Gerät.
Dass auch dieser Weg verschlossen ist, hat einen technischen Grund: die Aufsichtstechnik führt eine Aktivitätsdatei, mit der paralleles Spiel über Anbieter hinweg verhindert wird. Was daraus für Tablet, Zweitgerät und einen gemeinsam genutzten Haushalt folgt, behandelt Tablet und Zweitgerät.
Funk statt Kabel: was die Verbindung ändert
Der Takt kommt aus dem Gesetz, nicht aus der Rechenleistung des Telefons.
Der auffälligste Unterschied zwischen Telefon und Schreibtisch ist nicht der Bildschirm, sondern die Leitung. Eine Funkverbindung schwankt, wechselt zwischen Funkzellen und bricht in Aufzügen, Tunneln und Kellern ab. Die Frage, was dabei mit einem angefangenen Spiel geschieht, ist deshalb keine Randfrage, sondern eine der häufigsten überhaupt.
Die Antwort ergibt sich aus der Rollenverteilung. Das Ergebnis eines Spiels entsteht nicht in Ihrem Gerät, sondern beim Anbieter; Ihr Gerät zeigt an. Reißt die Verbindung, fehlt die Anzeige — nicht das Ergebnis. Da ein Spiel nach Abs. 6 mit der Anzeige des Ergebnisses endet, ist der Vorgang in diesem Moment aus Ihrer Sicht offen, und ein neues Spiel kann nach Abs. 4 gar nicht erst beginnen, solange das alte nicht abgeschlossen ist.
Für die Praxis heißt das: Ruhe bewahren, Verbindung wiederherstellen, dieselbe Stelle erneut aufrufen. Was man dabei beobachten und notieren sollte, damit eine späte Rückfrage überhaupt beantwortbar ist, steht unter Verbindungsabbruch.
Ein Sonderfall ist der Live-Tisch. Dort läuft ein Vorgang in Echtzeit weiter, an dem mehrere Personen teilnehmen, und eine Unterbrechung Ihrer Leitung hält diesen Vorgang nicht an. Dieser Unterschied ist groß genug für eine eigene Seite: Live-Spiele mobil.
Was das Gerät verbraucht
Zwei Verbräuche fallen am Telefon auf, die am Schreibtisch niemand bemerkt: Datenvolumen und Akkuladung. Beide haben mit Glücksspielrecht nichts zu tun und werden hier getrennt behandelt, weil sie sonst in Vermutungen abgleiten. Belastbare Zahlen in Megabyte oder Prozent nennen wir nicht; wir nennen die Quellen des Verbrauchs und sagen, wo Ihr Gerät den Verbrauch selbst ausweist.
Beim Datenvolumen ist die Grundregel einfach: der erste Aufruf kostet am meisten, weil Darstellung, Schriften und Bilder erst geladen werden müssen. Danach liegt ein Teil davon im Zwischenspeicher. Ein laufender Videostrom ist dagegen eine andauernde Last, weil er sich nicht zwischenspeichern lässt — er muss in jeder Sekunde neu ankommen.
Beim Akku sind die großen Posten Bildschirm, Funkteil und Grafik. Wird das Gerät warm, drosselt es sich selbst, und aus der Drosselung entsteht ein Ruckeln, das leicht mit einer schlechten Verbindung verwechselt wird. Wie man beides auseinanderhält, ohne zu raten, steht unter Akku und Leistung.
Beide Themen haben eine gemeinsame Wendung: messen statt schätzen. Jedes verbreitete Betriebssystem führt eine Aufstellung darüber, welche Anwendung wie viel Volumen und wie viel Energie verbraucht hat. Diese Aufstellung ist die einzige Quelle, die Ihr Gerät betrifft; alles andere sind fremde Erfahrungswerte. Die Einzelheiten dazu sammelt Datenverbrauch.
Live-Tische sind rechtlich etwas anderes
Eine Unterscheidung, die auf Werbeseiten gern verschwindet, ist für das Verständnis unverzichtbar. § 22a des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ist für virtuelle Automatenspiele geschrieben. Roulette, Blackjack und die an einem Tisch mit Übertragung geführten Spiele sind dagegen Online-Casinospiele, und die Erlaubnis dafür erteilen die Länder selbst.
Die Folge ist unbequem, aber klar: die Erreichbarkeit solcher Angebote hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Wir nennen hier keine Länderlisten, keine Anbieter und keine Daten, weil wir sie nicht haben; wir nennen den Mechanismus. Wer wissen will, was für seinen Wohnort gilt, prüft die Angaben des Anbieters zur Erlaubnis und das Verzeichnis der in Deutschland erlaubten Anbieter.
Ebenso wichtig ist die umgekehrte Richtung. Die Merkmale, an denen man eine erlaubte Automatenfassung erkennt — ein Euro Höchsteinsatz, fünf Sekunden Mindestdauer, kein Jackpot nach Abs. 8 — sind an einem Live-Tisch kein Prüfmaßstab, weil sie für diese Spielart nicht geschrieben wurden. Legt man sie dennoch an, entstehen Fehlurteile nach beiden Seiten hin.
Technisch ist der Live-Tisch am Telefon zugleich der anspruchsvollste Fall: dauernder Videostrom, Zeitfenster für Einsätze, kleine Felder auf der Tischdarstellung. Diese Mischung aus eigener Rechtslage und eigener Technik ist der Grund für eine getrennte Darstellung.
Mitteilungen, Werbung und die eigene Aufmerksamkeit
Ein Telefon ist kein stummes Gerät. Es klopft, leuchtet und vibriert, und diese Eigenschaft wird zu einem Thema, sobald Spielangebote im Spiel sind. Mitteilungen können von einer installierten Anwendung kommen, vom Browser über eine einmal erteilte Zustimmung oder über Nachrichtenwege, für die Sie irgendwann ein Häkchen gesetzt haben.
Was eine Mitteilung technisch nicht kann, ist bemerkenswert und folgt direkt aus dem Gesetz. Sie kann kein Spiel starten, denn ein Spiel beginnt nach Abs. 4 nur auf eine ausdrückliche Handlung hin. Sie kann die Wartezeit aus Abs. 9 nicht verkürzen. Und sie sagt nichts darüber, ob der Absender in Deutschland erlaubt tätig ist.
Was eine Mitteilung durchaus kann, ist eine Entscheidung vorzuziehen, die man ohne sie später oder nie getroffen hätte. Deshalb gehört das Abschalten solcher Hinweise zu den wenigen Handgriffen, die wirklich etwas bewirken, und es ist auf drei Ebenen möglich: im Betriebssystem, in der Anwendung und im Konto beim Anbieter.
Die Reihenfolge und die Fallstricke dieser drei Ebenen stehen unter Benachrichtigungen. Wer merkt, dass die Hinweise nicht das Problem sind, sondern nur sichtbar machen, was ohnehin schwerfällt, findet den Weg zur Selbstsperre und zur kostenfreien Beratung unter Verantwortungsvolles Spielen.
Woran Sie am Telefon eine erlaubte Umgebung erkennen
Die Prüfung, ob ein Angebot in Deutschland erlaubt ist, läuft am Telefon genauso wie überall sonst — nur unbequemer, weil mehr gescrollt und mehr umgeschaltet werden muss. Der erste Schritt ist immer derselbe: das Impressum öffnen, den dort genannten Firmennamen notieren und diesen Namen im Verzeichnis der in Deutschland erlaubten Anbieter suchen. Gesucht wird die Firma, nicht die Marke; beide stimmen häufig nicht überein.
Der zweite Schritt betrifft die Anbindung an die Aufsichtstechnik. Das länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in Halle an der Saale geführt, die technische Umsetzung liegt bei Dataport, und es besteht unter anderem aus Limitdatei, Aktivitätsdatei und Safe-Server. Öffentlich beschrieben sind für 2025 über sechzig erlaubte Anbieter sowie etwa fünf Millionen angelegte Konten. Ein Konto, das von diesem System nichts weiß, ist ein Warnzeichen.
Der dritte Schritt ist die Spielfassung selbst, und hier hilft das kleine Gerät sogar: weil wenig Platz ist, fällt Fehlendes auf. Prüfen Sie, ob der Einsatz begrenzt ist, ob jedes Spiel einzeln angefordert werden muss, ob eine Jackpotanzeige fehlt, wie sie fehlen muss, und ob Gewinnplan und mittlere Quote in Reichweite des Einsatzfeldes stehen. Fehlt mehreres davon, steht der Rest der Prüfung bereits fest.
Was zu tun ist, wenn der Firmenname nicht im Verzeichnis auftaucht, sollte man vorher wissen. Das Mitwirken an unerlaubtem Glücksspiel stellt § 285 StGB unter Strafe. Zivilrechtlich haben Gerichte Spielern mehrfach Verluste bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis zugesprochen, weil der Vertrag nichtig sein kann; die Rechtsprechung ist allerdings nicht einheitlich, und einzelne Fragen liegen beim Bundesgerichtshof. Den geordneten Ablauf dazu beschreibt Anbieter prüfen.
Drei Irrtümer, die sich am Telefon besonders halten
Der erste Irrtum lautet, eine Anwendung aus dem Laden des Betriebssystems sei damit schon geprüft. Ein Laden prüft technische Eigenschaften und seine eigenen Hausregeln; über eine glücksspielrechtliche Erlaubnis in Deutschland trifft er keine Aussage. Umgekehrt stimmt es auch nicht, dass eine Anwendung, die man anderswo bekommt, deswegen unerlaubt wäre. Beides muss am Firmennamen geprüft werden und nirgends sonst.
Der zweite Irrtum betrifft die Geschwindigkeit. Viele führen Verzögerungen am Telefon auf ein schwaches Gerät zurück und kaufen gegen ein Problem an, das keines ist. Ein Teil der wahrgenommenen Langsamkeit ist vorgeschrieben: die Mindestdauer eines Spiels und die Pflicht, jedes Spiel einzeln anzufordern, erzeugen Wartezeiten, die mit Rechenleistung nichts zu tun haben. Ein anderer Teil kommt von Wärme und Drosselung, ein dritter von der Funkverbindung.
Der dritte Irrtum ist der folgenreichste: dass sich mit zwei Geräten doppelt spielen lässt. Die Vorgabe aus § 22a Abs. 10 verlangt vom Anbieter, gleichzeitiges Spiel technisch auszuschließen, und die Aufsichtstechnik hält über die Aktivitätsdatei zusätzlich fest, wo gerade gespielt wird. Wer es trotzdem versucht, erzeugt meist nur abgewiesene Anmeldungen und sucht anschließend an der falschen Stelle nach der Ursache.
Allen drei Irrtümern ist eines gemeinsam. Sie entstehen, weil eine Beobachtung am Gerät mit einer Aussage über Recht oder Technik verwechselt wird. Die Gegenprobe ist immer dieselbe: zuerst nachsehen, wo die Festlegung herkommt, und erst danach am Gerät etwas ändern.
Grenzen dieser Darstellung und wo Hilfe beginnt
Zum Schluss drei Hinweise auf Grenzen, damit der Rest dieser Seiten richtig gelesen wird. Erstens: Zahlen, die wir nicht belegen können, nennen wir nicht. Dazu gehören Verbrauchswerte in Megabyte, Ladezeiten, Akkulaufzeiten, Gerätemodelle, Systemversionen und Namen von Anwendungen. Wo solche Angaben nötig wären, verweisen wir auf die Anzeige in Ihrem eigenen Gerät.
Zweitens: Alles Rechtliche hat ein Datum. Die erste gesetzliche Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 läuft noch, und ihr Ergebnis ist offen. Auch die Aufsichtstechnik ist kein unbewegliches Gebilde — im Juli 2026 gab es eine Störung von etwa zehn Stunden, in der neue Registrierungen und Einzahlungen nicht möglich waren, während vorhandene Guthaben weiter bespielbar blieben.
Drittens: Ein Werbeplatz ist keine Prüfung. Die gekennzeichneten Platzierungen auf diesen Seiten sind bezahlt und sagen nichts darüber aus, ob der beworbene Anbieter in Deutschland tätig sein darf. Die Einordnung dazu steht im Impressum, die Prüfschritte in der dafür vorgesehenen Anleitung.
Und der Hinweis, der auf jede Seite zu diesem Thema gehört: Teilnahme ist Personen ab achtzehn Jahren vorbehalten, und Glücksspiel kann abhängig machen. Eine Selbstsperre über die Sperrdatei OASIS führt das Regierungspräsidium Darmstadt; sie endet nicht von selbst, sondern frühestens nach drei Monaten und nur auf Antrag. Ein kostenfreies Gespräch, auf Wunsch ohne Namensnennung, bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter 0800 1 37 27 00.
Welche Punkte beim Spiel am Telefon vom Gerät abhängen und welche nicht
Von der Redaktion angesehen · Stand 29.10.2026. Rechtliche Angaben folgen dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 und den Veröffentlichungen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Angaben zu Angeboten einzelner Betreiber geben deren eigene Darstellung wieder.
Fragen zur Bedienung
Gelten am Telefon andere Spielregeln als am Computer?
Nein. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 knüpft seine Vorgaben an das Spiel und an den Anbieter, nicht an das Eingabegerät. Einsatzgrenze, Mindestdauer, das Verbot selbsttätiger Spielfolgen und das Verbot gleichzeitiger Spiele wirken unverändert.
Wie hoch darf der Einsatz je Spiel sein?
Bei einem virtuellen Automatenspiel höchstens ein Euro je Spiel, so § 22a Abs. 7 des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Die Aufsicht ist befugt, diesen Betrag zu ändern. Am Telefon ändert sich daran nichts.
Warum dauert jedes Spiel so lange?
Weil es so vorgeschrieben ist: nach § 22a Abs. 6 muss ein Spiel im Mittel wenigstens fünf Sekunden dauern, und es endet erst mit der Anzeige des Ergebnisses. Eine schnellere Fassung wäre für Deutschland nicht erlaubt.
Gibt es in einer erlaubten Fassung eine Taste für Dauerspiel?
Nein. Nach § 22a Abs. 4 beginnt ein Spiel nur auf eine ausdrückliche Handlung hin, und das nächste darf erst nach dem Abschluss des vorigen angefordert werden. Programme, die Spiele selbsttätig aneinanderreihen, sind untersagt.
Darf ich am Telefon und am Tablet gleichzeitig spielen?
Mehrere virtuelle Automatenspiele gleichzeitig sind nach § 22a Abs. 10 ausgeschlossen; der Anbieter muss das technisch verhindern. Zusätzlich führt die Aufsichtstechnik eine Aktivitätsdatei, mit der paralleles Spiel über Anbieter hinweg unterbunden wird.
Was muss am Telefon neben dem Einsatzfeld sichtbar sein?
Nach § 22a Abs. 3 müssen Spielregeln und Gewinnplan zugänglich und verständlich sein; die Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns und die durchschnittliche Auszahlungsquote je eingesetztem Euro müssen dort erscheinen, wo der Einsatz abgegeben wird.
Ist eine installierte Anwendung sicherer als die Seite im Browser?
Das eine ist nicht grundsätzlich besser als das andere. Eine Anwendung kann mehr Zugriffe auf das Gerät erhalten, eine Browserseite lädt immer die aktuelle Fassung. Über die Erlaubnis in Deutschland sagt keiner der beiden Wege etwas aus.
Was passiert mit einem Spiel, wenn das Funknetz ausfällt?
Das Ergebnis entsteht beim Anbieter, nicht im Gerät; es fehlt also die Anzeige, nicht der Vorgang. Da ein Spiel erst mit der Anzeige des Ergebnisses endet, bleibt die Runde aus Ihrer Sicht offen, bis Sie sie wieder aufrufen.
Warum sind Live-Tische nicht überall erreichbar?
Weil § 22a für virtuelle Automatenspiele geschrieben ist. Live geführte Tische zählen zu den Online-Casinospielen, und die Erlaubnis dafür erteilen die Länder selbst. Daraus folgt eine Abhängigkeit vom jeweiligen Bundesland.
Wie stelle ich am Telefon fest, ob ein Angebot erlaubt ist?
Rufen Sie das Impressum auf, übertragen Sie den Firmennamen und suchen Sie genau diese Firma im Verzeichnis der in Deutschland erlaubten Anbieter. Nach der Marke zu suchen führt in die Irre, weil Marke und Rechtsträger selten identisch benannt sind.
Wie lange dauert die Pause nach einem bestätigten Risikohinweis?
Fünf Minuten. § 22a Abs. 9 lässt die Fortsetzung erst nach dieser Zeit zu, nachdem die Kenntnisnahme des Hinweises bestätigt wurde. Das Schließen der Anwendung verkürzt diese Zeit nicht.
Wo bekomme ich Hilfe, wenn das Spielen am Telefon aus dem Ruder läuft?
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung berät kostenfrei und auf Wunsch ohne Namensangabe unter 0800 1 37 27 00. Eine Selbstsperre über OASIS führt das Regierungspräsidium Darmstadt; sie wird frühestens nach drei Monaten und nur auf Antrag aufgehoben.