18+ · Angebotsbedingungen
18+. Angebotstext, Note und Anzahl der Bewertungen stammen vom Partner und stehen hier so, wie sie geliefert wurden. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt ein finanzielles Risiko.
Start › Benachrichtigungen und Werbung auf dem Telefon
18+. Angebotstext, Note und Anzahl der Bewertungen stammen vom Partner und stehen hier so, wie sie geliefert wurden. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt ein finanzielles Risiko.
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Ein Hinweis auf dem Sperrbildschirm ist der kürzeste Weg von einem Angebot zu einer Entscheidung. Technisch kann eine Mitteilung kein Spiel starten, denn ein Spiel beginnt nach § 22a Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 nur auf eine ausdrückliche Handlung hin, und die Wartezeit aus Abs. 9 verkürzt sie auch nicht. Was sie sehr wohl kann, ist eine Aufmerksamkeit zu holen, die niemand hergeben wollte — und genau deshalb lohnt es, die drei Ebenen zu kennen, auf denen sich das abschalten lässt.
Hinweise auf einem Telefon sehen gleich aus und kommen aus verschiedenen Richtungen. Die erste Quelle ist eine installierte Anwendung: sie darf Mitteilungen auslösen, sobald das Betriebssystem es ihr erlaubt hat. Die zweite ist eine Webseite, für die Sie im Browser einmal zugestimmt haben. Die dritte sind Nachrichtenwege wie Postfach und Kurznachricht.
Diese Unterscheidung ist nicht akademisch, denn jede Quelle wird an einer anderen Stelle abgeschaltet. Wer eine Anwendung entfernt, beendet damit nicht die Zustimmung im Browser. Wer im Browser aufräumt, beendet damit keine Nachrichten ins Postfach. Daher der verbreitete Eindruck, es ließe sich nicht abstellen.
Erkennen lässt sich die Quelle am Hinweis selbst. Stammt er von einer Anwendung, steht deren Name daran; stammt er von einer Seite, steht deren Adresse daran. Ein Blick darauf, bevor man ihn wegwischt, erspart die Suche an der falschen Stelle.
Eine vierte Art ist keine Mitteilung im technischen Sinn: Werbung innerhalb einer Oberfläche. Sie erscheint nur, während Sie die Seite oder Anwendung geöffnet haben, und sie lässt sich nicht abschalten, weil sie zum Angebot gehört. Dass auch die Platzierungen auf diesen Seiten bezahlt sind und keine Prüfung darstellen, steht im Impressum.

Der Ablauf ist in allen verbreiteten Systemen ähnlich. Ein Programm oder eine Seite erhält von Ihnen die Erlaubnis, Mitteilungen anzuzeigen. Danach kann der Absender einen kurzen Text an einen Vermittlungsdienst des Systems schicken, und dieser legt ihn auf Ihrem Gerät ab. Ihr Gerät weckt daraufhin die Anzeige.
Zwei Dinge folgen daraus. Erstens: die Mitteilung kommt nicht deshalb, weil die Anwendung geöffnet wäre, sondern weil der Absender sie geschickt hat. Deshalb erreichen Hinweise Sie auch bei geschlossenen Programmen, was viele als Eingriff empfinden und was lediglich die erteilte Erlaubnis widerspiegelt.
Zweitens: jedes Wecken der Anzeige kostet Ladung, und die Anzeige ist der größte Verbraucher eines Telefons. Wer viele Hinweise erhält, verliert Akku, ohne etwas zu tun. Dieser Zusammenhang wird unter Akku und Leistung genauer beschrieben.
Was eine Mitteilung nicht enthält, ist eine geprüfte Aussage. Sie ist ein Text, den ein Absender verfasst hat, und sie unterliegt keiner Kontrolle durch Ihr Gerät. Weder über Beträge noch über Bedingungen noch über die Erlaubnis eines Anbieters lässt sich daraus etwas ableiten.
Hier lohnt eine klare Grenzlinie, weil sie Sorgen abbaut und andere begründet. Eine Mitteilung kann kein Spiel starten. § 22a Abs. 4 verlangt für den Beginn eines Spiels eine ausdrückliche Handlung der spielenden Person, und ein neues Spiel darf erst nach dem Abschluss des vorigen angefordert werden; selbsttätige Spielfolgen sind untersagt.
Eine Mitteilung kann auch die Wartezeit nicht verkürzen, die nach der bestätigten Kenntnisnahme eines Risikohinweises einzuhalten ist. Diese fünf Minuten nach Abs. 9 werden beim Anbieter gezählt; ein Hinweis auf dem Sperrbildschirm, der zur Rückkehr auffordert, ändert daran nichts.
Ebenso kann eine Mitteilung den Einsatzrahmen nicht verschieben: der Höchsteinsatz von einem Euro je Spiel nach Abs. 7 bleibt, und die Mindestdauer nach Abs. 6 bleibt. Und sie kann keine Jackpotsumme zulässig machen, denn das Ansparen von Einsätzen oder Gewinnen für künftige Spiele ist nach Abs. 8 verboten.
Was sie bewirken kann, ist eine Entscheidung vorzuziehen. Ein Hinweis trifft Sie in einem Moment, den Sie nicht gewählt haben, und genau darin liegt seine Wirkung. Deshalb ist das Abschalten keine Kleinigkeit, sondern der wirksamste Eingriff, den man am Telefon ohne Aufwand vornehmen kann.

Der stärkste Schalter liegt nicht in der Anwendung, sondern im System, und er wirkt unabhängig davon, was die Anwendung selbst anbietet. In den Systemeinstellungen findet sich eine Liste aller Programme mit der Erlaubnis für Mitteilungen; dort lässt sich jede einzeln ausschalten.
Viele Systeme erlauben eine feinere Einstellung: Mitteilungen anzeigen, aber nicht auf dem Sperrbildschirm; anzeigen, aber ohne Ton; anzeigen, aber ohne Vorschau des Inhalts. Für dieses Thema ist die Variante ohne Sperrbildschirm oft die beste, weil sie die Anzeige nicht weckt und den Inhalt erst beim Entsperren zeigt.
Zum selben Bereich gehört die Tätigkeit im Hintergrund. Ein Programm, das im Hintergrund nicht arbeiten darf, löst in der Regel auch weniger Hinweise aus. Welche Freigaben vergeben sind und wie man sie einzeln zurücknimmt, steht unter App-Berechtigungen.
Ein Hinweis zur Vollständigkeit: wer eine Anwendung entfernt, beendet damit alle ihre Mitteilungen auf einmal. Das ist der radikalste und zugleich einfachste Weg, und er ist dann sinnvoll, wenn Sie ohnehin erwägen, auf den Weg über den Browser zu wechseln, wie unter Browser oder App beschrieben.
Diese Ebene wird am häufigsten übersehen. Eine Webseite darf Mitteilungen senden, wenn Sie der entsprechenden Abfrage zugestimmt haben, und diese Abfrage erscheint oft in einem Moment, in dem man etwas anderes sucht. Die Zustimmung bleibt danach bestehen — ohne Ablaufdatum und ohne Erinnerung.
Zurückgenommen wird sie in den Einstellungen des Browsers, und zwar je Adresse. Dort gibt es üblicherweise eine Liste der Seiten mit erteilten Erlaubnissen, in der sich einzelne Einträge entfernen lassen. Zusätzlich bieten die meisten Browser an, solche Abfragen künftig gar nicht mehr zu stellen.
Praktisch empfiehlt sich diese zweite Einstellung, denn sie beseitigt die Ursache statt der Folge. Verlieren Sie dadurch nichts Wichtiges? In diesem Zusammenhang nicht: Pflichtangaben, Spielregeln und Gewinnplan stehen in der Oberfläche und nicht in einer Mitteilung.
Noch ein Punkt gehört hierher. Wer eine Anwendung entfernt hat und weiterhin Hinweise erhält, sucht meist an der falschen Stelle: die verbliebene Zustimmung liegt im Browser für dieselbe Adresse. Diese Verwechslung ist der häufigste Fall überhaupt.

Die dritte Ebene liegt nicht auf Ihrem Gerät, sondern beim Anbieter. In einem Spielkonto finden sich üblicherweise Einstellungen dazu, auf welchen Wegen Sie angesprochen werden möchten. Dort abzuschalten ist wirksamer als jeder Filter, weil die Nachricht dann gar nicht erst entsteht.
Zu den Wegen gehören Postfach und Kurznachricht. Für diese beiden gilt eine Besonderheit: sie erreichen Sie auch dann, wenn auf dem Telefon alles abgeschaltet ist, weil sie nicht über den Vermittlungsdienst des Systems laufen. Deshalb gehört ein Widerruf gegenüber dem Absender dazu, und nicht nur ein Schalter im Gerät.
Was wir hier nicht beschreiben, sind die Regeln darüber, was in Deutschland beworben werden darf. Diese Vorschriften haben wir nicht vorliegen, und wir nennen sie deshalb nicht; das wäre genau die Art von Behauptung, die auf diesen Seiten vermieden wird. Festhalten lässt sich dagegen etwas anderes.
Nämlich: eine Nachricht sagt nichts darüber, ob der Absender in Deutschland erlaubt tätig ist. Wer eine Ansprache von einem unbekannten Absender erhält, prüft den Firmennamen aus dem Impressum im Verzeichnis der erlaubten Anbieter. Das Mitwirken an unerlaubtem Glücksspiel ist nach § 285 StGB strafbar, und die Reihenfolge der Prüfung steht unter Anbieter prüfen.
Ein Hinweis auf dem Sperrbildschirm hat Platz für wenige Wörter, und daraus entsteht eine Lage, die man einmal durchdacht haben sollte. Alles, was eine Aussage einordnen würde — Bedingungen, Fristen, Einschränkungen, der Name des Rechtsträgers —, passt dort nicht hinein. Was bleibt, ist ein Satz ohne Zusammenhang.
Bei den Pflichtangaben wird das besonders deutlich. Spielregeln und Gewinnplan müssen zugänglich und verständlich sein, und die Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns sowie die durchschnittliche Auszahlungsquote je eingesetztem Euro müssen dort erscheinen, wo der Einsatz abgegeben wird. Keine dieser Angaben lässt sich in einer Mitteilung unterbringen, und keine wird dort auch erwartet.
Daraus folgt eine Lesart, die vor Enttäuschungen schützt: eine Mitteilung ist ein Anstoß und keine Information. Wer ihr folgt, landet in der Oberfläche, und erst dort beginnt das, was man prüfen kann. Die Reihenfolge dieser Prüfung steht unter Anbieter prüfen, die Suche nach den Pflichtangaben auf schmalem Schirm unter Bedienung am kleinen Bildschirm.
Ein letzter Punkt dazu: ein Hinweis kann auch von einem Angebot stammen, das Sie vor Monaten einmal aufgerufen haben und längst vergessen haben. Dann ist die Zustimmung älter als die Erinnerung, und das ist der eigentliche Grund, warum ein Durchgang durch die Listen so oft Überraschungen bringt.
Wer nicht alles abschalten will, hat Mittel zwischen Ein und Aus. Verbreitet sind drei. Das erste ist eine Ruhezeit, in der keine Hinweise angezeigt werden; sie wirkt für alle Programme und lässt sich auf Stunden festlegen. Das zweite ist ein Fokusmodus, in dem nur ausgewählte Absender durchkommen.
Das dritte ist die Sammelzustellung: Hinweise werden nicht sofort, sondern zu festen Zeiten angezeigt. Für dieses Thema ist das die interessanteste Einstellung, weil sie den Charakter des Anstoßes verändert. Ein Hinweis, der in einer Sammlung erscheint, verliert genau die Eigenschaft, auf die es ankommt — die Unmittelbarkeit.
Nebenbei wirken alle drei auch auf das Gerät. Weniger geweckte Anzeige bedeutet weniger Stromverbrauch, und weniger Wechsel in den Hintergrund bedeutet weniger abgerissene Verbindungen. Letzteres ist kein Nebensatz: jeder Hinweis, der eine laufende Oberfläche in den Hintergrund schiebt, ist ein möglicher Abbruch, wie unter Verbindungsabbruch beschrieben.
Es gibt einen Punkt, an dem dieses Thema aufhört, eine Frage von Einstellungen zu sein. Wer bemerkt, dass ein Hinweis zuverlässig zum Öffnen führt, dass er darauf wartet oder dass das Abschalten schwerfällt, hat eine Beobachtung über sich selbst gemacht und nicht über ein Gerät. Dann sind Schalter das falsche Werkzeug.
Das weiter reichende Mittel ist die Selbstsperre über die Sperrdatei OASIS. Geführt wird sie vom Regierungspräsidium Darmstadt, sie ist nicht dasselbe wie die Aufsichtstechnik mit Limitdatei und Aktivitätsdatei, und sie endet nicht von selbst: vor Ablauf von drei Monaten lässt sie sich nicht aufheben, und dafür ist ein Antrag erforderlich. Gültig ist sie bei den erlaubten Anbietern, unabhängig vom Gerät und von jeder Einstellung.
Daneben steht das Gespräch. Unter 0800 1 37 27 00 beantwortet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Fragen ohne Kosten und, wenn Sie das vorziehen, ohne Ihren Namen. Der Anruf verpflichtet zu nichts, und er setzt keine Entscheidung voraus; er ist der niedrigste Schritt, den es in dieser Richtung gibt.
Angebote dieser Art richten sich ausschließlich an Erwachsene ab achtzehn Jahren, und Glücksspiel kann abhängig machen. Weitere Hinweise, auch zum Umgang mit dem Thema im eigenen Umfeld, stehen unter Verantwortungsvolles Spielen.
| Quelle | Woran erkennbar | Wo abschaltbar |
|---|---|---|
| Installierte Anwendung | Name der Anwendung am Hinweis | Systemeinstellungen, je Anwendung |
| Webseite im Browser | Adresse der Seite am Hinweis | Seiteneinstellungen des Browsers |
| Nachricht per E-Mail | Eingang im Postfach | Abmeldung beim Absender, Filter im Postfach |
| Kurznachricht | Absenderkennung | Widerruf gegenüber dem Anbieter |
| Hinweise im Konto | nur nach dem Anmelden sichtbar | Einstellungen im Spielkonto |
| Werbung in der Oberfläche | innerhalb der Seite oder Anwendung | nicht abschaltbar, Nutzung begrenzen |
22BET+250 % auf die EinzahlungJetzt spielenVon der Redaktion angesehen · Stand 29.10.2026. Rechtliche Angaben folgen dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 und den Veröffentlichungen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Angaben zu Angeboten einzelner Betreiber geben deren eigene Darstellung wieder.
Nein. Für den Beginn eines Spiels verlangt § 22a Abs. 4 eine ausdrückliche Handlung der spielenden Person, und selbsttätige Spielfolgen sind untersagt. Ein Hinweis kann allein zum Öffnen auffordern.
Nein. Die fünf Minuten aus § 22a Abs. 9 werden beim Anbieter gezählt und laufen unabhängig von Ihrem Gerät. Eine Mitteilung, die zur Rückkehr auffordert, ändert daran nichts.
An einer Zustimmung, die im Browser für dieselbe Adresse weiterbesteht. Das Entfernen eines Programms berührt sie nicht; zurückgenommen wird sie in den Seiteneinstellungen des Browsers.
Am Hinweis selbst: bei einer Anwendung steht deren Name daran, bei einer Webseite deren Adresse. Ein Blick darauf vor dem Wegwischen erspart die Suche an der falschen Stelle.
In den Systemeinstellungen, denn dieser Schalter wirkt unabhängig von dem, was eine Anwendung selbst anbietet. Für Webseiten gilt dasselbe in den Seiteneinstellungen des Browsers.
Ja, denn jeder Hinweis weckt die Anzeige, und die Anzeige ist der größte Verbraucher eines Telefons. Wer viele Hinweise erhält, verliert Ladung, ohne das Gerät zu benutzen.
Mittelbar ja, weil sie die Oberfläche in den Hintergrund schieben können und dabei die Verbindung abreißen kann. Der Ausgang des Spiels wird davon nicht berührt, weil er beim Anbieter bestimmt wird.
Diese Wege laufen nicht über den Vermittlungsdienst Ihres Systems, also helfen Schalter am Gerät nicht. Nötig ist ein Widerruf gegenüber dem Absender und eine Abwahl in den Einstellungen des Kontos.
Nein. Prüfen Sie den Firmennamen aus dem Impressum im Verzeichnis der in Deutschland erlaubten Anbieter. Das Mitwirken an unerlaubtem Glücksspiel ist nach § 285 StGB strafbar.
Nein, dafür ist in einer Mitteilung kein Platz. Spielregeln, Gewinnplan sowie die Angaben zur Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns und zur mittleren Quote gehören in die Oberfläche, und zwar dorthin, wo der Einsatz abgegeben wird.
Die Selbstsperre über OASIS beim Regierungspräsidium Darmstadt wirkt bei den erlaubten Anbietern unabhängig vom Gerät; sie wird frühestens nach drei Monaten und nur auf Antrag aufgehoben. Ein Gespräch ist unter 0800 1 37 27 00 kostenfrei möglich.
Angesehen am 29.10.2026 · 18+ · Verantwortungsvolles Spielen